Die Honorierung von Privatgutachten erfolgt nach Maßgabe BGB § 631 und folgende (Werkvertrag). Es ist eine freie Preisvereinbarung üblich.
Die folgenden ausgewählten Honorarsätze dienen hierbei zur Orientierung:
Objektwert/Verkehrswert [€] | Normalstufe [€] | Schwierigkeitsstufe * [€] |
125.000 | 800,00 | 1.000,00 |
250.000 | 1.300,00 | 1.500,00 |
350.000 | 1.500,00 | 1.800,00 |
500.000 | 2.000,00 | 2.500,00 |
750.000 | 2.300,00 | 2.800,00 |
1.000.000 | 2.500,00 | 3.000,00 |
* z.B. bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Nießbrauchrechte etc.
Beauftragte Zusatzleistungen, wie Flächenaufmaße für Wohnflächen, Flächenberechnungen, werden als Zeithonorar angerechnet. Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.